Wer meint, dass zu Silvester auf „Teufel komm raus“ geschossen werden darf, irrt sich. Grundsätzlich ist das Abfeuern von Raketen und Knallkörpern verboten! Das gilt das ganze Jahr und auch am Silvestertag. Jährlich werden fast alle Feuerwerke ohne Bewilligung gezündet. Mit dem Pyrotechnikgesetz 2010 wurden neue Klassen F1 bis F4 eingeführt. Für F1 gilt ein Mindesalter von 12 Jahren, bei F2 bereits 16 Jahre. F2 sind zum Beispiel Piraten, Raketen, Vulkane, ...

Pyrotechnikgesetz

Am 4. Jänner 2010 ist das Pyrotechnikgesetz 2010 in Kraft getreten. Das Gesetz regelt Besitz, Verwendung, Überlassung und Inverkehrbringen von pyrotechnischen Gegenständen. Ferner enthält es Vorschriften zur Sachkunde-Ausbildung für den Besitz und die Verwendung bestimmter Pyrotechnika. Lesen Sie mehr auf der Seite des NÖ. Zivilschutzverbandes

Feuerwerke während des Jahres

Das Abfeuern von Feuerwerkskörpern ist während des Jahres im Gemeindegebiet von Sankt Valentin grundsätzlich verboten! 

Es darf abschließend darauf hingewiesen werden, dass die Nichtbeachtung dieser Gesetzesbestimmung unter Strafsanktion steht und im Gesetz Geldstrafen bis zu EUR 3.600,-- oder Freiheitsstrafen bis zu 3 Wochen vorgesehen sind.